Unterbliebene Verweisung vor den Güterichter
Es begründet keinen Verfahrensmangel, wenn das Gericht entgegen einem Antrag des Klägers keine Verweisung vor den Güterichter ausspricht.
BayVGH, Beschl. v. 29.4.2014 – 21 ZB 14.208
Es begründet keinen Verfahrensmangel, wenn das Gericht entgegen einem Antrag des Klägers keine Verweisung vor den Güterichter ausspricht.
BayVGH, Beschl. v. 29.4.2014 – 21 ZB 14.208