Kriterien für Güterichter-Verweisung
Die Verweisung vor den Güterichter ist weder von einem Antrag noch vom Einverständnis der Beteiligten abhängig. Sie kann geboten sein, wenn die sonst durchzuführende Beweisaufnahme für die Beteiligten mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.
Sächs. OVG, Beschl. v. 28.1.2014 – 1 A 257/10 (ZKM 2014, 135)