Kein Rechtsmittel gegen Güterichter-Verweisung
Bei der Verweisung vor den Güterichter handelt es sich um eine prozessleitende Verfügung. Gegen diese ist keine Beschwerde statthaft.
Bay LSG, Beschl. v. 27.9.2013 – L 2 P 45/13 B
Bei der Verweisung vor den Güterichter handelt es sich um eine prozessleitende Verfügung. Gegen diese ist keine Beschwerde statthaft.
Bay LSG, Beschl. v. 27.9.2013 – L 2 P 45/13 B