Vorschläge für bessere Nutzung des Güterichterverfahrens

09.10.2017

In einem soeben in der Monatsschrift für Deutsches Recht (Heft 19/2017, S. 1107 ff) erschienenen Beitrag werden Empfehlungen gegeben, wie durch eine sachgerechte Praxis der Geschäftsverteilung und der Fallzuweisung die Nutzung des Güterichterverfahrens gefördert werden kann. Insbesondere wird dargelegt, dass die Tätigkeit des Güterichters im Geschäftsverteilungsplan mit einem eigenen Arbeitskraftanteil berücksichtigt werden muss. Außerdem werden Hinweise zum richtigen Ermessensgebrauch bei der Verweisung vor den Güterichter gegeben.