Statistische Erfassung der Güterichterverweisungen
30.12.2013
Ab 1. Januar 2014 werden die Verweisungen vor den Güterichter bundeseinheitlich statistisch erfasst. In die Erhebungsprogramme aller Gerichtsbarkeiten wurde ein neuer Abschnitt folgenden Inhalts eingefügt:
Verweisung vor den Güterichter
1. Die Parteien haben den Konflikt vor dem Güterichter
1.1 vollständig beigelegt
1.2 teilweise beigelegt
1.3 nicht beigelegt
2. Eine Verweisung vor den Güterichter hat nicht stattgefunden.
Die Daten werden von den Statistischen Landesämtern standardmäßig ausgewertet.