Güterichter und Mediation

12.09.2014

Trotz der klaren Regelung in § 278 Abs. 5 ZPO („Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen“) bestehen nach wie vor große Meinungsverschiedenheiten bei der rechtlichen Einordnung der gerichtsinternen Mediaton. Eine aufschlussreiche Untersuchung zu der Frage, wie das Verhältnis Mediation – Güterichterverfahren von den Landgerichten verschiedener Bundesländer dargestellt wird, hat der Hamburger Wirtschaftsmediator Burkhard Zaubel veröffentlicht (s. unter http://www.gueterichter-forum.de/forschungsberichte).