Güterichter bekommen weiterhin zu wenig Fälle
17.10.2020
Die Rechtspflege-Statistik des Statistischen Bundesamts weist seit 2014 die Zahl der vor den Güterichter verwiesenen Verfahren aus. Wenngleich die Zuverlässigkeit dieser Erhebung erheblichen Zweifeln unterliegt (s. Meldung v. 6.11.2019), bietet sie doch gewisse Anhaltspunkte dafür, in welchem Umfang die gerichtliche Praxis von dieser Verfahrensoption Gebrauch macht und wie sich die Praxis entwickelt. Leider ergibt sich dabei kein positives Bild: Die Verfahrenszahlen bleiben durchwegs auf niedrigem Niveau und weisen sogar eine rückläufige Tendenz auf (s. Tabelle 1). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es insbesondere in den Anfangsjahren erhebliche Erfassungsfehler gab (insb. für die Amtsgerichte in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen wurden offensichtlich überhöhte Zahlen genannt). Außerdem sind die Verfahrenszahlen in der Ziviljustiz insgesamt stark rückläufig: So ging die Zahl der erledigten Verfahren beispielsweise bei den Amtsgerichten von rund 1,1 Millionen im Jahr 2014 auf rund 926.500 in 2019 zurück.
In Tabelle 2 wird die Zahl der an den Güterichter verwiesenen Verfahren in Relation zur Gesamtzahl der Erledigungen von 2019 gesetzt. Damit soll verdeutlicht werden, dass das Güterichterverfahren in den Geschäftsbereichen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt. Auch wenn nicht übersehen werden darf, dass sich nur ein geringer Teil der Prozesse überhaupt für dieses Verfahren eignet, muss es angesichts seiner großen Vorzüge doch überraschen, dass nicht in wesentlich größerem Umfang von ihm Gebrauch gemacht wird. Noch immer gibt es Gerichte, an denen den Güterichtern so gut wie keine Fälle zugewiesen werden (zu den erheblichen Divergenzen s. Meldung v. 4.10.2019).
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 – Rechtspflege