Ein Drittel mehr Güterichterverfahren bei Familiengerichten in Bayern
27.08.2019
An den Zivil- und Familiengerichten in Bayern nimmt die Zahl der Verweisungen vor den Güterichter deutlich zu. Von den im Jahre 2018 erledigten Prozessen hatten 1.046 ein Güterichterverfahren durchlaufen, das sind 10,8 % mehr als im Jahr davor. Der Zuwachs geht hauptsächlich auf das Konto der Familiengerichte: Die Zahl der Verweisungen erhöhte sich dort um 35,3 %.
Bezogen auf die Gesamtzahl der erledigten Verfahren ist der Anteil der Güterichterverweisungen allerdings nach wie vor sehr gering. Er beläuft sich beim AG in Zivilsachen auf 0,2 %, in Familiensachen auf 0,4 %, beim LG auf 1,0 %. Bei den OLG spielt das Güterichterverfahren nach wie vor keine ins Gewicht fallende Rolle.
Unverändert endeten knapp 70 % der Güterichterverfahren mit einer vollständigen oder teilweisen Einigung.