Neuer Leitfaden zum Güterichterverfahren

26.11.2019

Die 2012 als MDR-Sonderheft erschienene „Arbeitshilfe für Güterichter, Rechtsanwälte und Gerichtsverwaltung“ von Reinhard Greger und Harriet Weber ist jetzt in einer aktualisierten und stark erweiterten Fassung auf den Seiten des Otto Schmidt Verlags online abrufbar.

Mit der Einführung des Güterichterverfahrens vollzog der Gesetzgeber im Jahre 2012 einen geradezu historischen Paradigmenwechsel. Zum ersten Mal in der Geschichte des deutschen Gerichtswesens wurden Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung in die Prozessordnungen übernommen, um Prozessparteien die Möglichkeit zu bieten, in einem kommunikativen, vertraulichen, auf Verständigung ausgerichteten Verfahren unter Leitung eines nicht entscheidungsbefugten Richters eine rasche, interessengerechte und nachhaltige Lösung ihres Konflikts herbeizuführen. Nähere Bestimmungen über die Ausgestaltung dieses Verfahrens wurden nicht getroffen. Es wirft daher zahlreiche rechtliche, organisatorische und methodische Fragen auf. Zu ihrer Lösung und einer möglichst einheitlichen Praxis will der Leitfaden beitragen.

Inhaltsverzeichnis

I. Rechtsgrundlage
II. Verfahrensgrundsätze
III. Rechtliche Einordnung
IV. Gerichtsverfassung und -organisation, Zuständigkeit
V. Persönliche Voraussetzungen
VI. Fallauswahl
VII. Zuweisungsverfahren
VIII. Organisation des Geschäftsbetriebs
IX. Verfahren des Güterichters vor der Verhandlung
X. Verhandlung
XI. Methoden der Konfliktbehandlung
XII. Komplikationen
XIII. Abschluss des Verfahrens
XIV. Prozessvergleich
XV. Kosten des Verfahrens
XVI. Verantwortung des Güterichters
XVII. Nachwirkungen des Verfahrens
Anhänge: Musterschreiben u. Ausbildungsplan

Zugang

Der Leitfaden ist abrufbar im Beratermodul Otto Schmidt Zivil- und Zivilverfahrensrecht unter www.otto-schmidt.de (login mit den Zugangsdaten aus MDR 3/2017) oder  im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder Datenbank-Tests. Er ist außerdem enthalten im juris PartnerModul Zivil- und Zivilprozessrecht und juris PartnerModul Notare.