Statistik erhellt unzulängliche Praxis der Güterichterverweisung
04.10.2019
Die nunmehr veröffentlichte Rechtspflegestatistik des Statistischen Bundesamtes für 2018 zeigt auf, dass das Güterichterverfahren auch sechs Jahre nach seiner gesetzlichen Einführung noch immer nicht in der Praxis der Zivil- und Familiengerichte angekommen ist. Nach wie vor sind die regionalen Unterschiede sehr groß. Während z.B. in Mecklenburg-Vorpommern 15 Prozent der landgerichtlichen Verfahren zum Güterichter gelangen und auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Werte zwischen 6 und 9 Prozent erreicht werden, liegt die Quote in anderen Ländern im Promillebereich. In vielen Gerichtsbezirken kommt der Güterichter überhaupt nicht oder nur ganz vereinzelt zum Einsatz (s. hierzu die tabellarische Auswertung). In den Fachgerichtsbarkeiten sind die Unterschiede bei der Verweisungspraxis noch größer.
Auch wenn der Wert des Güterichterverfahrens sich nicht nur in der Zahl der Prozessvergleiche niederschlägt, sondern auch in seiner deeskalierenden, kommunikationsfördernden Wirkung liegt, lohnt ein Blick auf die Einigungsquote. Diese reicht, besonders in Familiensachen und in der zweiten Instanz, häufig in den Bereich von 75 bis 100 Prozent hinein, aber gerade in diesen Verfahren wird oftmals nur sehr zurückhaltend von der Verweisung an den Güterichter Gebrauch gemacht. Andererseits steht einer hohen Verweisungsquote vielfach eine sehr geringe Einigungsquote gegenüber. Insgesamt erweckt die Statistik den Eindruck, dass das Wissen um den richtigen Umgang mit diesem wertvollen Instrument der konfliktlösenden Prozessleitung noch immer nicht ausreichend verbreitet ist.