Keine Prozesskostenhilfebewilligung durch den Mediationsrichter
Bei einer PKH-Bewilligung durch den Mediationsrichter handelt es sich um einen nicht rechtswirksamen Scheinbeschluss. (Nicht amtlicher Leitsatz)
OLG Rostock, Beschl. v. 15.1.2008 – 2 W 37/07 (nicht veröff.)