Weiterhin große Diskrepanzen beim Güterichterverfahren

02.09.2024

Der kürzlich veröffentlichten Justizstatistik 2023 zufolge hat sich beim Güterichterverfahren so gut wie nichts geändert. Während in einigen OLG-Bezirken rege und mit guten Ergebnissen von dieser Verfahrensmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird sie an anderen Gerichten den Rechtsuchenden nach wie vor vorenthalten oder in äußerst geringem Umfang genutzt. Der Nutzungsgrad ist offensichtlich in hohem Maße davon abhängig, wie das Verfahren von den Justizverwaltungen und Gerichtsleitungen gefördert wird. Dass die seit Jahren aus der Justizstatistik zu ersehenden Divergenzen kontinuierlich ignoriert werden, ist unverständlich und unter dem Aspekt einheitlicher Rechtsschutzgewährung bedenklich.

Wegen der Einzelheiten ist auf die Tabellen der Güterichter-Statistik 2023 zu verweisen.

GEMME Deutschland online

31.01.2024

Die Deutsche Gruppe der Europäischen Richtervereinigung für die Mediation (GEMME) hat eine neue Website. Sie informiert über die Aktivitäten von GEMME und fördert im Verbund mit ca. 800 Richterinnen und Richtern aus den Mitgliedstaaten der EU den länderübergreifenden Austausch über Mediation und andere Methoden der alternative Konfliktbeilegung.

 

Weiterhin eklatante Unterschiede bei der Güterichterverweisung

22.08.2023

Auch 12 Jahre nach der gesetzlichen Einführung des Güterichterverfahrens wird von dieser Möglichkeit, besonders belastende Rechtsstreitigkeiten mithilfe alternativer Methoden der Konfliktbeilegung rasch und interessengerecht zu lösen, nur in relativ geringem und  – vor allem –  höchst unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Der soeben veröffentlichten Statistik des Statistischen Bundesamts zufolge waren von den 2022 erledigten Zivilprozessen an den Güterichter verwiesen worden:

bei den Amtsgerichten                                0,61 Prozent

bei den Landgerichten 1. Instanz              2,02 Prozent

bei den Landgerichten 2. Instanz              0,49 Prozent

bei den Oberlandesgerichten                      0,34 Prozent

Diese Quoten bewegen sich in etwa derselben Höhe wie in den Vorjahren.

Dasselbe gilt für die erheblichen, schwer nachvollziehbaren Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während bei den Amtsgerichten in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen nur ganz vereinzelt an den Güterichter verwiesen wurde, waren es in Mecklenburg- Vorpommern 3,47 Prozent der erledigten Verfahren. Selbst innerhalb eines Landes gab es erhebliche Unterschiede: So gab es bei den Amtsgerichten im OLG-Bezirk Stuttgart nur 19 Verweisungen (Quote: 0,05 Prozent), im kleineren OLG-Bezirk Karlsruhe 381 (1,2 Prozent), von denen 60 Prozent mit einer Einigung beendet werden konnten.

Bei den Landgerichten weist Mecklenburg- Vorpommern mit über 15 Prozent eine extrem hohe Verweisungsquote auf, während Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland mit weniger als 0,5 Prozent total aus dem Rahmen fallen. Und in Baden-Württemberg ist das Verhältnis zwischen den OLG-Bezirken Stuttgart und Karlsruhe bei den Landgerichten gerade umgekehrt: Hier liegt Stuttgart mit einer Verweisungsquote von 1,1 Prozent deutlich vor Karlsruhe mit 0,29 Prozent. Dafür ist die Einigungsquote im Stuttgarter Bezirk mit 29,6 Prozent sehr niedrig, im Karlsruher mit 79,2 Prozent exorbitant hoch (im bundsesweiten Durchschnitt liegt sie bei 47,5 Prozent).

Bei den Oberlandesgerichten ist die Quote der Güterichterverweisungen wie in den Vorjahren mit 0,34 Prozent sehr niedrig. Hier stechen lediglich Rostock (2,61 Prozent), Braunschweig (1,52 Prozent), Kiel (1,51 Prozent) und Berlin (1,37 Prozent) positiv hervor. An den OLG Bremen, Zweibrücken, Saarbrücken und Jena wurde in keinem einzigen Fall an den Güterichter verwiesen, an den meisten anderen nur ganz vereinzelt.

Die Verweisung vor den Güterichter steht zwar im Verfahrensermessen des erkennenden Gerichts. Von einer sachgerechten Ausübung dieses Ermessens kann angesichts dieser Statistik aber nicht die Rede sein. Es ist unverständlich, dass diese krassen Unterschiede in der Rechtsschutzgewährung seit Jahren tatenlos hingenommen werden.

Tabellarische Übersicht (auch zur Situation in den Fachgerichtsbarkeiten) unter GR-Statistik 2022.

Plädoyer für das Güterichterverfahren

06.01.2023

In einer umfassenden Abhandlung in NZFam 2022, 621 nimmt Susanne Wegener, gestützt auf ihre langjährige Erfahrung als Güterichterin am OLG Frankfurt/M., zu allen praxisrelevanten Fragen des Güterichterverfahrens Stellung und kommt zu dem Schluss: „Das Güterichterverfahren hat sich in der gerichtlichen Praxis als eine komplementäre Verfahrensalternative der konsensualen Konfliktbeilegung vollumfänglich bewährt. Es gilt, das Erreichte zu bewahren und fortzuführen. Hierzu ist es unerlässlich, dass die Richterschaft umfassend aus- und fortgebildet wird.“

Güterichterstatistik: Stagnation auf niedrigem Niveau

02.09.2022

Nach dem starken Rückgang im ersten Pandemie-Jahr 2020 haben sich die Eingangszahlen bei den Güterichtern der Zivil- und Familiengerichte 2021 wieder etwas erholt. Dennoch wurde von dieser Möglichkeit einer zugleich interessengerechten und prozessökonomischen Verfahrensgestaltung immer noch in sehr geringem Maße, nämlich nur in ca. 0,8 % der insgesamt erledigten Verfahren, Gebrauch gemacht. (mehr …)

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